Im Unterschied zu der zuvor angesprochenen Entscheidung des Bundesgerichtshofes (unter I.) ist die nunmehr angesprochene Entscheidung des Landgerichts Stendal (22 S 194/18; 14.11.2019) sparerfreundlich ausgefallen: Das Kreditinstitut hatte einen auf eine Laufzeit von 99 Jahren angelegten Prämiumsparvertrag vorzeitig gekündigt. Das war nicht zulässig. Vielmehr läuft nach der Entscheidung des Landgerichts der Vertrag weiter und die Prämien sind von dem Kreditinstitut zu zahlen. Die vereinbarte Laufzeit (99 Jahre) ist grundsätzlich einzuhalten. Darin liegt der Unterschied zu dem Prämiensparvertrag über den der Bundesgerichtshof zu entscheiden hatte. Dort war aus dem Vertrag eine Dauer von mindestens 15 Jahren, nicht aber eine längere Dauer. Im Fall des Landgerichts Stendal waren es aber 99 Jahre. Deshalb ist in jedem Einzelfall genau zu prüfen, ob eine von einem Kreditinstitut ausgesprochene Kündigung eines Prämiensparvertrages berechtigt ist. Hier können noch weitere Gesichtspunkte eine Rolle spielen.