Es geht hier um Sparverträge mit einer langen Laufzeit von mehr als 15 Jahren oder länger. Die Sparkasse hatte sich in den konkreten Sparverträgen verpflichtet, auf die geleisteten Sparbeiträge des jeweiligen Jahres eine Prämie zu zahlen. Die Prämie erhöhte sich gestaffelt von 3 % bis 50 % der Sparbeiträge des jeweiligen Jahres, die höchste Prämienstufe (50 %) wurde danach nach 15 Jahren erreicht. Die Sparkasse kündigte die Verträge nach Erreichen der höchsten Prämienstufe unter Berufung auf das niedrige Zinsniveau, die Kunden der Sparkasse wünschten die Fortsetzung der Sparverträge. Der Bundesgerichtshof hat die Kündigung durch die Sparkasse in letzter Instanz bestätigt. Das Recht zur Kündigung sei bis zum Erreichen der höchsten Prämienstufe ausgeschlossen, also für 15 Jahre, danach sei die Kündigung aber möglich.
Die Entscheidung darf nicht übermäßig verallgemeinert werden. Vielmehr ist der einzelne Vertrag konkret zu prüfen. In diesem Fall war vertraglich nur eine Prämienzahlung bis zum 15. Sparjahr vereinbart. Das war für den Bundesgerichtshof der wesentliche Grund, das Recht zur Kündigung durch Urteil zu bestätigen (BGH, Urt. v. 14.05.2019, XI ZR 345/18).