Schwarzarbeit führt im Regelfall zur Verneinung des Vergütungsanspruchs (Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.04.2014, VII ZR 241/13) und auch zur Verneinung von Mängelrechten (Bundesgerichtshof, Urteil vom 01.08.2013, VII ZR 6/13). Diese Linie der Rechtsprechung ist in dieser Strenge und Konsequenz neu. Sie soll der Steuerhinterziehung bei sogenannten Ohne-Rechnung-Abreden entgegenwirken. Keine Vergütung für den Auftragnehmer, keine Gewährleistung für den Auftraggeber, das sind erhebliche Nachteile, zu denen die Strafverfolgung wegen Steuerhinterziehung hinzukommen kann. Vertragspartner insbesondere von Bauverträgen, aber auch von anderen Verträgen, haben dieses zu berücksichtigen.