Baurecht ist ein schwieriges und komplexes Rechtsgebiet: Vergütung, Mängel, Sicherheiten, Abrechnung, Aufmaß, Behinderung, Verzögerung der Bauleistung und nicht selten auch Verjährungsfragen sind von Bedeutung. Dazu gehört auch die Beurteilung von Gutachten, gegebenenfalls die Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens. Die Klärung des Sachverhaltes wie auch die rechtliche Beurteilung und die daraus resultierende Verfolgung der Mandantenrechte wird von uns durch Beratung und Vertretung gewährleistet. Herr Rechtsanwalt Dr. Siebert ist insoweit als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht langjährig auf diesem Gebiet tätig.
ERBRECHT
Mit dem Nachlass sind unterschiedliche, teilweise sehr komplizierte Fragen verbunden: Testament, Erbvertrag, Vermächtnis, Pflichtteil, Erbschein, gesetzliche Erbfolge, Erbengemeinschaft, Testamentsvollstreckung. Diese Begriffe spielen sowohl in der Vorbereitung der Erbfolge als auch nach Eintritt des Erbfalls eine Rolle. Wir beraten und vertreten Sie sowohl bei der Gestaltung und Regelung der Erbfolge als auch bei der Klärung und Verfolgung von Rechten nach Eintritt des Erbfalls.
ARCHITEKTEN- UND INGENIEURRECHT
Das Architekten- und Ingenieurrecht umfasst Fragen der Vertragsgestaltung mit der Beschreibung der Aufgaben des Architekten und der dafür zu entrichtenden Vergütung. Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) spielt hier eine maßgebliche Rolle. Sie zeigt Möglichkeiten, aber auch Grenzen der zu vereinbarenden Vergütung auf. Eine bedeutende Rolle spielen heute Haftungsfragen. Hier geht es um die Klärung, ob Planungs- oder Überwachungsfehler bei der Durchführung eines Bauvorhabens aufgetreten sind. Dazu zählen auch Fragen der wirtschaftlichen Planung, insbesondere wenn ein Bauvorhaben teurer wurde als es ursprünglich hinsichtlich der Kosten geplant war.
VERSICHERUNGSRECHT
Versicherungen spielen in vielen Lebensbereichen eine Rolle: Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Autohaftpflicht, private Haftpflicht, Rentenversicherung, Unfallversicherung, Rechtsschutzversicherung, private Krankenversicherung, Gebäudeversicherung. Immer wieder tauchen zur Vorsorge und Vorbeugung vor schwierigen Situationen versicherungsrechtliche Fragen auf, erst recht, wenn ein Versicherungsfall vorliegt. Langjährige Erfahrung und bei Frau Rechtsanwältin Wendlandt auch die Qualifikation als Fachanwältin für Versicherungsrecht wirken sich hier aus.
FAMILIENRECHT
Familienrechtliche Fragen sind bereits vor und nach der Eheschließung von Bedeutung. Eheverträge und auch Vereinbarungen für den Fall der Scheidung sind ein Mittel, um der Ehe oder Partnerschaft über die persönliche Beziehung zweier Menschen hinaus Sicherheit zu geben. Dazu beraten wir und gestalten Verträge. Trennen sich aber Eheleute oder Partner, so ist eine sachgerechte Beratung und Regelung auftretender Fragen von Bedeutung: Scheidung, Sorgerecht, Umgangsrecht, Unterhalt, Zugewinnausgleich, Güterrecht und auch Fragen des Versorgungsausgleichs sind von tragender Bedeutung. Vielfach stellt sich auch die Frage der Aufhebung der Miteigentümerschaft am Grundstück. Wer bleibt im gemeinsamen Haus, wer übernimmt die Miteigentumshälfte oder wäre ein Verkauf sinnvoller. Frau Rechtsanwältin Wendlandt, auch als Fachanwältin für Familienrecht, kann Ihnen dabei helfen.
VERKEHRSRECHT
Ein Verkehrsunfall mit Sach- oder sogar Personenschäden ist eine erhebliche Beeinträchtigung. Damit einhergehen nicht selten Vorwürfe von anderen Unfallbeteiligten. Die außergerichtliche und gerichtliche Abwicklung wird von uns unter Wahrung der Rechte unserer Mandanten durchgeführt einschließlich umfassender Informationserteilung. Die Abwehr von Bußgeldern beim Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit wie auch die Einlegung von Rechtsbehelfen gegen ergangene Bußgeldbescheide gehören ebenfalls zu diesem Arbeitsgebiet.
MEDIZINRECHT
Ärztliche Behandlung wird zunehmend juristisch hinterfragt. Berichte über Behandlungsfehler sind im Internet oder in Tageszeitungen zu lesen. Gerade dieser Arbeitsbereich eines Rechtsanwalts erfordert einen sensiblen Umgang mit den zu lösenden Haftungsfragen. Die Bearbeitung und juristische Beurteilung komplexer medizinischer Vorgänge unter Wahrung der Rechte und Interessen der Mandanten wird von uns gewährleistet.
MIETRECHT
Gewerbe- und Wohnraummiete sind zu unterscheiden. Das Recht der Wohnraummiete enthält Mieterschutzvorschriften, die die Nutzung der Wohnung, die Höhe der Miete, die Kaution und auch die Kündigung des Mietvertrages betreffen. Bei der Gewerbemiete sind Mieter und Untermieter in der Vertragsgestaltung freier. In beiden Fällen bieten wir unsere Beratung an. Streitigkeiten treten gerade auch bei der Beendigung von Mietverhältnissen auf, wenn Ansprüche auf Schadensersatz oder auf Rückzahlung der Mietkaution auftreten. Auch insoweit wird von uns die Vertretung übernommen.
IMMOBILIENRECHT
Dazu zählen der Erwerb und die Nutzung von Grundstücken. Gerade Kaufverträge über Grundstücke, die einen Ausschluss der Gewährleistung enthalten, führen immer wieder zu der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Haftung in Betracht kommt und wie eine solche Haftung abzuwehren ist, wenn doch Mängel des Grundstücks vorliegen. Feuchtigkeit in einem Gebäude, Baumängel, aber auch abweichende Wohnflächen oder Nutzflächen können zu Streitigkeiten führen, nicht genehmigte Bauten auf einem verkauften Grundstück. Zum Grundstücksrecht gehören aber auch Fragen der Belastung von Immobilien. Bauträgerverträge betreffen schließlich sowohl grundstücksrechtliche als auch baurechtliche Fragen.